Die Beschlüsse des Klimakabinetts haben bei vielen Verbrauchern für Verunsicherung und viele Fragen gesorgt. Nachfolgend wollen wir den Versuch unternehmen, etwas Klarheit in die Situation zu bringen:
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung – schon beschlossen?
Nein! Die am 20. September vom Klimakabinett beschlossenen Punkte für ein Klimaschutzprogramm sind noch keine Gesetzt. Die Vorschläge benötigen noch die Zustimmung des Bundestags und zum Teil des Bundesrats. Hier ist es wahrscheinlich, dass noch Änderungen an den Vorschlägen vorgenommen werden.
Was bedeutet das Klimaschutzprogramm für Besitzer von Ölheizungen?
Bis Ende 2025 können Besitzer bzw. Betreiber wie bisher bei der Heizungsmodernisierung ein Öl-Brennwertgerät einbauen. Ab 2026 soll dann nur noch eine Kombination von Ölheizungen in Verbindung einer erneuerbaren Energie möglich sein. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Zudem soll es ab 2021 einen CO2-Preis für fossile Energieträger geben. Dieser soll für fossiles Heizöl 2021 ungefähr 3 ct/l betragen.
Dürfen ältere Heizungsanlagen weiterhin betrieben werden?
Ja! Bestehende Ölheizungen haben Bestandsschutz und können weiter betrieben werden – auch über das Jahr 2026 hinaus.
Gibt es Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?
Ja. Der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts soll noch bis zum Ende des Jahres 2019 staatlich gefördert werden. So bietet die KfW-Bank zum Beispiel Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 Prozent an. Ab 2020 fällt diese staatliche Unterstützung für den Einbau reiner Brennwertheizungen voraussichtlich weg.